Energie versus Unberührtheit
Die Schweiz besitzt nicht nur ideale Voraussetzungen zur Entstehung von Wasserfällen, sondern auch solche zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Wasserkraftnutzung. Da sich diese Energiequelle am wirtschaftlichsten bei grossen Gefällen nutzen lässt, sind Fliessstrecken von Gewässern mit Wasserfällen besonders geeignet für Bau und Betrieb solcher Anlagen. Die Attraktivität, die Wasserfälle für die Stromerzeugung besitzen, lässt sich an einem allgemeinen Beispiel erläutern. Wenn bei einem Wasserfall mit einer Höhe von 100 Metern und mit einem durchschnittlichen Abfluss von 1000 Litern pro Sekunde das ganze Wasser für die Stromerzeugung genutzt wird, lässt sich bei einer Effizienz der Energieumwandlung von 90 % eine Leistung von etwa 900 Kilowatt erzeugen. Bei einem angenommenen Strompreis von 15 Rappen pro Kilowattstunde resultiert somit ein Erlös aus dem Stromverkauf von 1,2 Millionen Franken pro Jahr. Die Anfänge der industriellen Wasserkraftnutzung finden sich in der Schweiz in Kantonen mit einer frühen Industrialisierung wie dem Kanton Glarus und datieren auf den Anfang des 19. Jahrhunderts. Da zu diesem frühen Zeitpunkt eine Übertragung der Energie nur auf mechanischem Weg, über Riemen und Drahtzüge, möglich war, beschränkten sich die genutzten Fallhöhen auf Strecken von knapp über hundert Meter. Ebenso war es nicht möglich, Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als 150 kW zu bauen. Trotz dieser Einschränkungen hatten am Anfang des 20. Jahrhunderts schon viele Wasserfälle im Glarnerland einen Teil ihres Abflusses verloren. Ein Quantensprung in der Entwicklung der Wasserkraftwerke wurde durch die Elektrifizierung möglich. Sowohl die Fallhöhen als auch die genutzten Wassermengen erreichten neue Grössenordnungen und kulminierten in Kraftwerksanlagen wie der Grande Dixence im Wallis, bei der Wasser aus verschiedenen natürlichen Einzugsgebieten mit einer Fläche von einigen hundert Quadratkilometern zusammengefasst wurde. Durch diese neuen Möglichkeiten der Energiegewinnung wurden im Verlauf des letzten Jahrhunderts viele Gebiete in der Schweiz mit Kraftwerksanlagen, Staudämmen und Druckleitungen überzogen, so dass heute über 500 grosse (> 300 kW) und etwa 1100 kleinere Wasserkraftwerke in Betrieb sind.
Die Handeggfälle und die alte Grimselpassstrasse auf einer Postkartenaufnahme vom Beginn des 20. Jahrhunderts. Im Sommer 2006 wurde eine H.ngebrücke eingeweiht, welche die gefahrlose Beobachtung dieses ehemals sehr bekannten Wasserfalls ermöglicht. (Postkarte: Sammlung Susanne Züst)
Ein grosses Problem im Zusammenhang mit dieser Art der Energiegewinnung sind die Restwassermengen, die unterhalb der Wasserfassungen oder Staudämme dem ursprünglichen Fliessgewässer noch zur Verfügung stehen. Bis zur Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte und bis zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer im Jahr 1992 fehlten solche Bestimmungen weitestgehend. Dies hatte zur Folge, dass einige prachtvolle Wasserfälle in der Schweiz verschwanden und vielen das Wasser zu einem grossen Teil entzogen wurde. Seit 1992 sind jedoch Bestimmungen in Kraft, die verlangen, dass die «Naturschönheiten zu schonen und da, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert zu erhalten» sind (WRG, Art 22.1). Des Weiteren sind die geforderten Restwassermengen definiert. Viele Konzessionen von Wasserrechten wurden jedoch langfristig vergeben (oftmals für 50 bis 100 Jahre) und können vor Ablauf dieser Fristen nicht oder nur bei Sanierungen und Umbauten rückg.ngig gemacht werden. Nicht allein die fehlenden Restwassermengen, sondern primär die fast flächendeckende Nutzung der Energie des Wassers im Alpenraum hatten auf die Wasserfälle einen einschneidenden Einfluss. Nach unseren Schätzungen sind 60 bis 70 % der Wasserfälle, die Ende des 19. Jahrhunderts für diese Zusammenstellung in Frage gekommen wären, durch diese Art der Wassernutzung betroffen. Dies kann wie beim Rheinfall in einem verträglichen Rahmen (ca. 5 % des Wassers werden genutzt) geschehen oder in Extremfällen, wie bei den Handeggfällen im Grimselgebiet, zu einem Verschwinden einer ehemaligen Touristenattraktion führen. Aktuelle Beispiele von Konflikten zwischen den Interessen der jeweiligen Elektrizitätsproduzenten auf der einen und Akteuren in Tourismus, Landschafts- oder Naturschutz auf der anderen Seite finden sich beim Diesbachfall im Kanton Glarus und bei den Giessbachfällen im Kanton Bern. Im ersten Fall geht es um eine Erhöhung der Dotiermenge des Kraftwerks, also eine stärkere hydroelektrische Nutzung des Wasserfalls, im zweiten Fall um eine Neuvergabe der abgelaufenen Konzession. In beiden Fällen ist die Festsetzung der genauen, jahreszeitlich schwankenden Restwassermenge der Streitpunkt, der teilweise zu Gerichtsfällen bis auf Bundesebene führte.
Standorte der grossen Wasserkraftwerke in der Schweiz. Fast im gesamten Alpenraum wird das Potenzial der Gewässer ausgenutzt, nur im Berner Oberland, im Engadin und im Kanton St. Gallen zeigen sich noch grössere Lücken.
Der Diesbachfall, GL
Als exemplarisches Beispiel kann die Auseinandersetzung um den Ausbau des Kraftwerks am Diesbach beschrieben werden. Der Diesbachfall ist der mächtigste Wasserfall des Kantons Glarus. Er liegt auf der Grenze der Gemeinden Diesbach und Betschwanden, besitzt in zwei Stufen eine Gesamthöhe von 108 Metern und während der Schneeschmelze (Mai und Juni) einen Abfluss von bis zu 2500 l/s. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird das Wasser des Diesbachs von der Firma Legler & Co zur Elektrizitätsgewinnung genutzt. Die entnommene Wassermenge beträgt 137 l/s. Dank dieser relativ geringen Wassermenge bleibt der Wasserfall in den Sommermonaten in seiner ganzen Pracht erhalten, einzig im Frühling und Herbst bei geringer Wasserführung wird ein erheblicher Teil des Wassers abgeschöpft. 1993 beantragte die Firma beim Regierungsrat des Kantons Glarus die Bewilligung eines Kraftwerkprojektes. Dieses sah vor, dem Diesbach eine Wassermenge von 800 l/s zu entnehmen – also eine Erhöhung um das Sechsfache der bisherigen Entnahme. Wegen eines fehlenden Berichts über die Auswirkungen dieses Projekts auf andere Interessen wie Landschaft, Fischerei und Ökologie machte der WWF Glarus eine Einsprache. Eine Petition, die den Erhalt der Diesbachfälle in der heutigen Form forderte, wurde von 2600 Personen unterschrieben. Nach der Erarbeitung eines Gutachtens, wurde der Diesbachfall in ein Verzeichnis der schützenswerten Landschaftsobjekte des Kantons aufgenommen. In diesem Verzeichnis wird das Schutzziel für den Diesbachfall wie folgt beschrieben: «Die Schönheit und Eigenart der weithin hör- und sichtbaren Diesbachfälle und ihrer Umgebung soll erhalten bleiben. Die Wasserkraftnutzung soll die heutige Bedeutung der Diesbachfälle nicht vermindern». Diesem Verzeichnis kommt aber keine Gesetzeskraft zu, sondern lediglich eine Behördenverbindlichkeit. Das Gutachten und das neue Projekt beinhalten einige kleine Änderungen gegenüber der alten Konzession. Die Restwassermenge soll sich saisonal zwischen 50 und 300 l/s bewegen. Der WWF kommentierte diese Zahlen als eine Erhöhung von «praktisch nichts auf äusserst wenig». In der Stellungsnahme des WWF Glarus werden vor allem die folgenden Punkte des Gutachtens kritisiert: • Der Anteil von 52,5 % des gesamten jährlichen Abflusses, der dem Diesbach entnommen wird • Die im Frühling und Herbst entnommenen Wassermengen würden den Wasserfall zu einem Rinnsal verdammen. In den Monaten Februar bis April würde dem Wasserfall nur ein Restwasser von 50 l/s zugestanden, teilweise nicht einmal 10 % der natürlichen Abflussmengen. In den Monaten September bis November wäre die Restwassermenge zwar bei 300 l/s, würde jedoch auch hier nur noch einen kleinen Anteil des natürlichen Abflusses ausmachen. • Der hörbare Aspekt des Diesbachs wird unterschlagen („Dies“ kommt von diesen, tosen). Die neuen Restwassermengen nähmen dem Wasserfall seine akustische Komponente fast vollständig. • Ein solch grosser Eingriff in das Landschaftsobjekt Diesbachfall kann nicht mit den Zielsetzungen des Landschaftsverzeichnises in Übereinstimmung gebracht werden. Nach weiterem Wiederstand in der Bevölkerung – unter anderem mit Postkarten, einem Diesbachfestival und einem Ideenwettbewerb zur touristischen Aufwertung des Falls – wurde das Projekt von der Firma Legler nicht weiter verfolgt, ein Verzicht auf das geplante Kraftwerk wurde aber nicht bekanntgegeben. Die Diesbachfälle sind noch immer nicht gesetzlich geschützt. 2004 wurde das bisherige Kraftwerk am Diesbachfall an eine Firma aus dem Appenzell verkauft, die sich auf den Betrieb von Kleinwasserkraftwerken spezialisiert hat.